Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), welche dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten Maler- und Gipserarbeiten.

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  • Maler- und Gipserarbeiten
    Die bordi maler + gipser ag gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Maler- und Gipserarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz, welcher sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen sowie Merkblättern des SMGV ergibt.
  • Vergütung
    Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung gemäss Werkvertrag/Offerte. Die bordi maler + gipser ag ist berechtigt, Akontorechnungen zu stellen.Der Kunde bezahlt die mit Ablieferung der Maler- und Gipserarbeiten fällige Forderung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Für Regiearbeiten gelten die vereinbarten Tarife gemäss Werkvertrag / Offerte.
  • Prüfung der Maler- und Gipserarbeiten
    Der Kunde prüft die Maler- und Gipserarbeiten umgehend nach deren Abschluss. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und die bordi maler + gipser ag (nachfolgend gemeinsam als «Parteien» bezeichnet) diese Mängel mit Vorteil schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Der Kunde kann weiter Forderungen (Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn das Maler- und Gipsergeschäft die Nachbesserungen überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserungen nicht mangelfrei ist.Prüft der Kunde die Maler- und Gipserarbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss oder innert einer Frist von 30 Kalendertagen, so gelten die Maler- und Gipserarbeiten als mangelfrei genehmigt.
  • Unterhalt von Beschichtungen
    Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann die bordi maler + gipser ag für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen.Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.
  • Haftung
    Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt. Zudem ist die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
  • Verjährung
    Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Maler- und Gipserarbeiten) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.

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